
Ein altes Sprichwort bringt es auf den Punkt: „Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Stiefel.“ Und tatsächlich erleben Verbraucherinnen und Verbraucher bis heute, dass moralische Überzeugung und juristische Realität oft auseinandergehen. Was im Alltag eindeutig erscheint, kann vor Gericht plötzlich ganz anders bewertet werden.

Rechtsanwalt Dieter Schmid, mit Kanzlei in Hemau im Landkreis Regensburg und seit 2018 Lehrbeauftragter für Recht, kennt diese Diskrepanz aus der Praxis nur zu gut.
„Man sollte immer versuchen, zuerst eine außergerichtliche Lösung zu finden“, sagt er. „Gerade bei langfristigen Beziehungen wie zwischen Mieter und Vermieter ist ein Gerichtsverfahren selten förderlich.“ Doch ganz ohne Streit gehe es nicht immer – vor allem dann, wenn es an Beweisen fehlt.
Formfehler: Kleine Versäumnisse, große Folgen
Ein klassisches Beispiel: Die Heizung funktioniert nicht. Der Mieter hat eindeutig ein Recht auf Reparatur und könnte sogar die Miete mindern. Doch: Er bekommt vor Gericht kein Recht – weil er den Mangel nicht nachweisbar angezeigt hat. „Solche Formfehler führen oft dazu, dass der vermeintliche Anspruch ins Leere läuft“, erklärt Schmid.
Ähnlich heikel sind mündliche Absprachen.
Egal ob beim Autokauf, der Anmietung einer Wohnung oder beim neuen Job per Handschlag – später lässt sich schwer beweisen, was wirklich vereinbart war. „Wenn ein Arbeitgeber vor Gericht etwas bestreitet, steht der Arbeitnehmer ohne schriftliche Grundlage praktisch mit leeren Händen da.“
„Als Autofahrer steht man mit einem Bein im Gefängnis…“
Auch dieses Sprichwort wirkt altmodisch – trifft aber schneller zu, als man denkt. Schmid schildert einen typischen Fall: Ein Verkehrsunfall passiert, weil der Unfallgegner an einer abschüssigen Ampel nach hinten rollt und auf das hinter ihm stehende Fahrzeug auffährt. Später im Prozess bestreitet der Unfallgegner den Hergang und es steht dann Aussage gegen Aussage. In diesen Fällen kann es passieren, dass der Unschuldige auf dem Schaden sitzen bleibt oder sogar für die Schäden des Verursachers zahlen muss. Bitter, aber nicht unrealistisch!
Dashcams: Erlaubter Beweis oder Datenschutzproblem?
Viele Autofahrer setzen auf Dashcams. Doch dürfen deren Aufnahmen vor Gericht eigentlich verwendet werden?
„Grundsätzlich ja“, sagt Rechtsanwalt Schmid. „Aber es gibt Konflikte zwischen Zivilrecht, Strafrecht und Datenschutz.“ Weil Dashcams während der Fahrt ständig Kennzeichen oder Gesichter – also personenbezogene Daten – erfassen, verstoßen sie im Dauerbetrieb gegen geltende Datenschutzvorschriften. Empfehlenswert sind daher Geräte mit kurzer Speicherzeit und automatischer Überschreibung.
Wichtig:
Dashcam-Videos dürfen nicht in sozialen Medien veröffentlicht werden – sonst drohen Bußgelder.
Vor Gericht können sie jedoch zugelassen werden, wenn sie zur Aufklärung einer Verkehrsstraftat beitragen.
Nach einem Unfall: „Old School“ schlägt Technik
Trotz aller Technik gilt nach wie vor: Ein ausführliches Unfallprotokoll und Beweisfotos sind unverzichtbar. Denn Verfahren ziehen sich oft über Monate hin – und Erinnerungen verblassen.
Ein professioneller Rechtsbeistand erhöht die Chancen erheblich, das eigene Recht durchzusetzen, sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Wer eine gute Rechtsschutzversicherung besitzt, kann sich diesen Beistand oft sogar „zum Nulltarif“ sichern.
Rechtsanwaltskanzlei SCHMID
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