
Wie IRRE ist das denn ... ???
In unserem weltweit als „bürokratisches Deutschland“ bekannten Land müssen Gerichte auch zum Thema Gesundheit immer wieder höchstrichterlich Urteile sprechen, die manchmal als ziemlich kurios, wenn nicht gar als total irre erscheinen.
KATER eine KRANKHEIT
Erst vor kurzem musste das Frankfurter Oberlandesgericht entscheiden, dass ein Kater nach zu viel Alkohol gesetzlich als Krankheit gilt. Damit will man irreführende Anti-Kater-Produkte stoppen, die Heilversprechen machen, aber keine zugelassenen Medikamente sind.
ZU KURZ ist keine KRANKHEIT
Eine Frau mit einer Körpergröße von 1,50 m fühlte sich davon so beeinträchtigt, dass sie sich von ihrer Krankenkasse eine Beinverlängerung bezahlen lassen wollte. Höchst richterlich wurde jedoch entschieden, dass „Kurzsein“ keine Krankheit im geltenden Recht darstellt und die Kasse die OP nicht zahlen muss. Ob die Verhandlung relativ kurz ausfiel, ist nicht bekannt.
HERZINFARKT NACH EIS ESSEN – kein Arbeitsunfall
Ausgerechnet auf dem Weg zur Arbeit bekam ein Mann richtig Lust auf ein leckeres Eis und erlitt danach einen Herzinfarkt. Trotz Arbeitsweg kein Arbeitsunfall! So urteilte das Berliner Sozialgericht, weil das Eisessen reines Privatvergnügen war und nicht der Arbeit diente. Was wäre wohl gewesen, wenn der Herzinfarkt einen Angestellten einer Eisdiele auf dem Weg zum Job ereilt hätte?
Vorher-Nachher-Bilder für
Schönheits-OPs rechtwidrig!
Wir alle kennen die Werbeanzeigen, die uns manchmal staunen lassen … aus diesem Körper konnte man sowas machen? Dachten sich offensichtlich auch die Richter des Bundesgerichtshofes und urteilten, dass Ärzte für derlei ästhetische Eingriffe (wie die bekannten Unterspritzungen) nicht mit Vorher-Nachher-Fotos werben dürfen, weil das irreführend ist! Wenn der Bauchnabel irgendwann einmal zwischen den Augen auftaucht, ist jede weitere OP wohl sowieso sinnlos.






